Home Unternehmen Netlist erringt wichtigen juristischen Sieg gegen Diablo Technologies im Zusammenhang mit dem ULLtraDIMM-SSD-Gehäuse

Netlist erringt wichtigen juristischen Sieg gegen Diablo Technologies im Zusammenhang mit dem ULLtraDIMM-SSD-Gehäuse

by Lyle Smith

Netlist hat bekannt gegeben, dass das US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien dem Antrag von Netlist auf einstweilige Verfügung gegen Diablo Technologies für Controller-Chips stattgegeben hat, die SanDisk in seiner Hochgeschwindigkeits-ULLtraDIMM-SSD-Produktlinie verwendet. Dies bedeutet, dass Diablo und SanDisk die Herstellung und der Verkauf des von SanDisk im ULLtraDIMM verwendeten Controller-Chipsatzes sowie der weitere Verkauf und Vertrieb des ULLtraDIMM selbst untersagt werden. Der Fall wurde eingereicht bereits im September 2014.


Netlist hat bekannt gegeben, dass das US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien dem Antrag von Netlist auf einstweilige Verfügung gegen Diablo Technologies für Controller-Chips stattgegeben hat, die SanDisk in seiner Hochgeschwindigkeits-ULLtraDIMM-SSD-Produktlinie verwendet. Dies bedeutet, dass Diablo und SanDisk die Herstellung und der Verkauf des von SanDisk im ULLtraDIMM verwendeten Controller-Chipsatzes sowie der weitere Verkauf und Vertrieb des ULLtraDIMM selbst untersagt werden. Der Fall wurde eingereicht bereits im September 2014.

Richter Gonzalez Rogers, der den Fall leitet, deutete an, dass Netlist „wahrscheinlich obsiegen“ würde, wenn er zeige, dass Diablo die Netlist-Technologie zur Entwicklung seiner Controller-Chips verwendet habe. Rogers führte weiter aus, dass Diablo die Technologie missbrauche, die ihnen im Rahmen der Liefervereinbarung mit Netlist vertraulich zur Verfügung gestellt worden sei, was zu einem Marktvorteil geführt habe, den das Unternehmen sonst nicht erlangt hätte. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass das „rechtswidrige Verhalten“ von Diablo den Bemühungen von Netlist, die NVvault- und HyperVault-Produkte des Unternehmens zu entwickeln und zu verkaufen, geschadet hat. Eine einstweilige Verfügung kann nach der Verhandlung für den gesamten Zeitraum des unrechtmäßigen Vorsprungs erlassen werden. Richter Rogers hat außerdem die Behauptung von Diablo, das Recht zur Nutzung der Netlist-Technologie im Rahmen ihrer Vereinbarungen gehabt zu haben, nicht berücksichtigt. Außerdem lehnte er den Antrag von SanDisk auf erneute Prüfung ab, um den vorhandenen Bestand der fraglichen Produkte verkaufen zu können, was darauf hindeutet, dass sowohl SanDisk als auch Smart Storage aktiv mit Diablo zusammenarbeiten. 

Das Gericht hat den Verhandlungstermin für die Ansprüche von Netlist um vier Monate (jetzt 9. März 2015) vorverlegt, einschließlich Ansprüchen gegen Diablo wegen Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen, Vertragsbruch und anderen Klagegründen im Zusammenhang mit den von Diablo für das ULLtraDIMM gelieferten Komponenten. Darüber hinaus werden im Gerichtsbeschluss insbesondere die ULLtraDIMM- und eXFlash-Module von IBM genannt, obwohl die einstweilige Verfügung alle Module betrifft, die Diablo-Komponenten enthalten. Andere OEMs, darunter Huawei, Lenovo und Supermicro, haben Pläne angekündigt, ULLtraDIMMs in bestimmten ihrer Serverplattformen anzubieten.

Diese Nachricht folgt ein weiterer wichtiger juristischer Sieg von Netlist im Zusammenhang mit dem Streit. Im Dezember 2014 lehnte das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten von SanDisk eingereichte Anträge ab, in denen das Unternehmen in einer separaten Patentverletzungsklage von Netlist gegen SanDisk und Diablo eine Inter-Partes-Überprüfung der gegen das ULLtraDIMM geltend gemachten Netlist-Patente beantragte. Infolgedessen ist es sowohl SanDisk als auch Diablo nun untersagt, zusätzliche Inter-Partes-Prüfungen zu den vier Netlist-Patenten einzureichen, deren Prüfung das PTAB verweigert hat.